Haftungsvereinbarung für die Teilnahme an Veranstaltungen der B2M Creative GmbH
Das Event wird veranstaltet durch die B2M Creative GmbH, Lychener Straße 51, 10437 Berlin.

Die Formulierung „Teilnehmer“ bezieht sich aus Vereinfachungszwecken sowohl auf männliche als auch weibliche Teilnehmer.

Hiermit bestätigt der Teilnehmer oder der ihn anmeldende Erziehungsberechtigte, dass ihm bekannt ist, dass die Teilnahme an einer Veranstaltung der B2M Creative GmbH mit erheblichen Risiken für seine körperliche Gesundheit als auch für mitgebrachtes Eigentum verbunden ist.
1. Körperliche Risiken
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es bei einer Veranstaltung der B2M Creative GmbH zu leichten Verletzungen durch den Streckenverlauf, andere Teilnehmer oder natürliche Umstände kommen kann. Ihm ist ferner bekannt, dass auch mittlere und schwere Verletzungen bis hin zu dauerhaften Lähmungen und/oder Tod nicht ausgeschlossen werden können. Diese umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, (1) Verstauchungen; (2) Zerrungen; (3) Frakturen; (4) Verletzungen durch Wärme und Kälte; (5) Überbelastung; (6) Gehirnerschütterung; (7) Bisse und/oder Stiche von Tieren; (8) Kontakt mit giftigen Pflanzen; (9) Infektionen; (10) Wirbelsäulenverletzung; (11) Schlaganfall; (12) Herzinfarkt; (13) Abschürfungen; (14) Schnittverletzungen;

Die körperlichen Risiken entstehen bei, sind jedoch nicht beschränkt auf (1) Unfälle beim Laufen und Rennen (2) Berührung oder Zusammenstoß mit anderen Personen oder Gegenständen (z. B. Zusammenstoß mit Zuschauern oder Eventpersonal), Berührung mit anderen Teilnehmern, Berührung oder Zusammenstoß mit Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Berührung mit natürlichen oder menschengemachten fixen Gegenständen; (3) Unebenheiten der Straßen und der Oberfläche, große Nähe zu und/oder Berührung mit dichtem Rauch, Röhren und rauem Holz); (4) Gefahren im Zusammenhang mit der Ausrüstung (z. B. kaputte, schadhafte oder unangemessene Wettkampfausrüstung, unvorhergesehener Ausfall der Geräte, schwierige Streckenbedingungen); (5) wetterbedingte Risiken (z. B. extreme Hitze, extreme Kälte, Nässe, Regen, Nebel); und (6) Probleme im Zusammenhang mit der Beurteilung und dem Verhalten (z. B. falsches oder unangemessenes Verhalten anderer Teilnehmer, falsches oder unangemessenes Verhalten des Teilnehmers selbst, Fehler bei der Beurteilung durch das Event-Personal).

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass durch den Streckenverlauf bedingt eine adäquate medizinische Versorgung nicht flächendeckend gewährleistet werden kann und auftretende medizinische Probleme dadurch einen schwereren Verlauf nehmen können. Der Teilnehmer versichert, körperlich in der Lage zu sein, den Lauf abzuschließen bzw. bei sich abzeichnenden medizinischen Problemen umgehend das Streckenpersonal zu informieren und sofern nötig, den Lauf selbstständig abzubrechen. Der Teilnehmer versichert, während des Laufs einen respektvollen und auf Sicherheit bedachten Umgang mit den anderen Teilnehmern zu pflegen und jederzeit den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
2. Risiken für persönliches Eigentum
Die Formulierung „Teilnehmer“ bezieht sich aus Vereinfachungszwecken sowohl auf männliche als auch weibliche Teilnehmer.

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es im Rahmen der körperlichen Natur Sportveranstaltungen zu Verschmutzung, Beschädigung und Zerstörung der während der Sportveranstaltung am Körper getragenen Kleidung und Gegenstände kommen kann.
3. Haftungsbeschränkung
Die B2M Creative GmbH haftet nur für Sach- und Vermögensschäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich durch die B2M Creative GmbH herbeigeführt wurden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragshauptpflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person).

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Für Fälle von fahrlässig und nicht grob fahrlässig bedingten Personenschäden haftet die B2M Creative GmbH. maximal bis zur Höhe der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. In Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit erstreckt sich die Haftung nicht auf unvorhersehbare und atypische Folgeschäden. Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, vom Teilnehmer selbst zu tragen.

Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadensersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

Die Informationen Webseite der B2M Creative GmbH werden mit großer Sorgfalt eingepflegt, dennoch kann es hier zu technischen oder persönlichen Fehlern kommen. Die auf der Homepage der B2M Creative GmnbH bereitgestellten Informationen, insbesondere hinsichtlich Terminen, Standorten und Inhalten der Events erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, sämtliche daraus erwachsenen Forderungen werden ausgeschlossen.
4. Ausdrückliche Erklärung des Teilnehmers
Ich habe diese Erklärung vollständig gelesen, verstanden und stimme ihr mit meiner Teilnahme zu.

Ich werde vor dem Start das Programm der Veranstaltung studieren und sollte ich Indikatoren für etwaige Fahrlässigkeit in Konzeption, Anordnung der Hindernisse oder Durchführung des Events erkennen, werde ich den Veranstalter unverzüglich darauf hinweisen und im Zweifel meinen Start abbrechen.

Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

Ich bin körperlich in der Lage an der Veranstaltung teilzunehmen und ich habe keine Kenntnis oder Vermutung eines Umstandes, der meine Sicherheit oder Gesundheit durch die Teilnahme an der Veranstaltung in Frage stellt.

Ich verfüge über eine gültige Krankenversicherung, die die Behandlungskosten, die aus der Veranstaltung resultieren, übernimmt.

Ich stimme der Leistung von Erster Hilfe und anderen medizinischen Behandlungen im Falle einer Verletzung oder Krankheit zu (unter anderem aber nicht beschränkt auf Herz-Lungen-Wiederbelebung und Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators) und entlaste hiermit den Veranstalter und stelle ihn von jeglicher Haftung oder von Ansprüchen, die aus solchen Behandlungen entstehen, frei. Mir ist bewusst, dass ich die Veranstaltung zu meinem eigenen Schutz und zum Schutz anderer abbrechen kann.

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt freiwillig.
5. Abschlussbestimmungen
Ich habe diese Haftungsvereinbarung und Risikoübernahme sorgfältig gelesen und die inhärenten Risiken der Teilnahme an der Veranstaltung umfassend zur Kenntnis genommen. Hiermit erkenne ich an, dass diese Vereinbarung große Teile des Risikos auf mich überträgt. Erweisen sich Teile dieser Vereinbarung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar, so bleibt der Rest der Bedingungen und die Wirksamkeit des Vertrages unberührt.

Ich erkenne die Vereinbarung mit meiner Teilnahme am Event freiwillig an und ohne irgendeinen Anreiz dafür erhalten zu haben.

Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung



1. Grundlegendes

(1) Veranstalter ist die B2M Creative GmbH, Lychener Straße 51, 10437 Berlin.

(2) Diese Teilnahmevereinbarung bildet die Grundlage für die Teilnahme.

(3) Sämtliche rechtswirksamen Erklärungen eines Teilnehmers bedürfen der Textform (Email, Brief) und sind direkt an die B2M Creative GmbH zu richten.



2. Teilnahme als aktiver Teilnehmer

(1) Aufsichtspflicht & andere persönliche Daten Um aktiv teilnehmen zu dürfen, muss der Teilnehmer das in der Veranstaltungsbeschreibung das gesetzliche Mindestalter zum Veranstaltungstermin erreicht haben oder durch eine offizielle Aufsichtsperson betreut werden. Diese haftet für die Verletzung der Aufsichtspflicht. Gibt ein Teilnehmer ein falsches Alter an, unabhängig davon, ob eine Umgehung des Mindestalters damit bezweckt ist oder nicht, ist die B2M Creative GmbH berechtigt, ihn von der Veranstaltung auszuschließen. Falsche oder unvollständige sonstige Angaben zur Person können nach Ermessen des Veranstalters oder von ihm damit beauftragten Personen nach Ermessen der Schwere der Falschangaben, unabhängig, ob der Teilnehmer oder ein Dritter diese Falschangaben zu vertreten hat, zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

(2) Weisungsbefugnis und Kommunikation von Verhaltensregeln Vor und während der Veranstaltung ist es dem Veranstalter und von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen gestattet, für die Teilnehmer und Zuschauer bindende Verhaltensregeln festzulegen und zu kommunizieren, die den ordnungsgemäßen und für alle Beteiligten sicheren Ablauf der Veranstaltung sicherstellen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit von Teilnehmern oder Zuschauern gefährden, können zur Disqualifizierung oder zum Ausschluss von Teilnehmern und Zuschauern führen. Die aus einer Zuwiderhandlung resultierende Sanktion wird vom Veranstalter oder von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen vor Ort nach persönlichem Ermessen unter Abwägung der Situation, der Natur des Verstoßes und der Einsichtigkeit des Teilnehmers getroffen. Teilnehmer und Zuschauer sind verpflichtet, über die vom Veranstalter direkt kommunizierten Verhaltensweisen hinaus, jederzeit einen angemessenen und respektvollen Umgang untereinander, dem Personal des Veranstalters sowie etwaiger weiterer Personen, Anlagen und Einrichtungen gegenüber zu üben. Insbesondere verpflichten sichTeilnehmer, ihre Notdurft nur innerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu verrichten und weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss an dem sportiven Part der Veranstaltung teilzunehmen. Eine Zuwiderhandlung kann nach freiem Ermessen des Veranstalters oder der von ihm dazu berechtigen Personen mit dem Ausschluss von der Veranstaltung sanktioniert werden, auch wenn dies vorher nicht explizit außerhalb dieser Teilnahmebedingung kommuniziert wurde.

(3) Ausschluss aus medizinischem Grund Angehörige der vom Veranstalter beauftragten medizinischen Dienste sind befugt, Teilnehmer vor und während der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn eine weitere Teilnahme für den Teilnehmer oder Zuschauer eine Gefahr für Leib und Leben nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt.

(4) Fahrzeuge Fahrzeuge sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Sofern baulich bedingt möglich, können Parkplätze ausgewiesen werden; in diesen Fällen ist es Zuschauern und Teilnehmern gestattet, diese unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen anzusteuern.



3. Anmeldung

(1) Die Anmeldung erfolgt online über ein entsprechendes Formular. Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per Email werden nicht angenommen. Die Anmeldung (Angebot) wird erst wirksam durch die Anmeldebestätigung (Angebotsannahme) durch den Veranstalter.

(2) Die Teilnehmertickets sind personengebunden, ein Umschreiben auf eine andere Person erfordert die Genehmigung durch den Veranstalter und kann ausschließlich online erfolgen.

(3) Die Teilnahme ist kostenfrei. Daher ist eine Rückzahlung ausgeschlossen. Jegliche Reisekosten und/oder Übernachtungskosten sind durch den Teilnehmer selbst zu tragen.

(4) In Fällen von höherer Gewalt (z.B. Wetter), behördlichen Anordnungen bzw. Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer beeinträchtigen könnten, obliegt es dem Veranstalter, ein geplantes Event zu verschieben, abzusagen oder abzuändern. Der Veranstalter ist von Rückzahlungen und etwaigen Schadensersatzpflichten ausgenommen.

(5) Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen sind gemäß vom gesetzlichen Rücktrittsrecht ausgenommen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das heißt, soweit die B2M Creative GmbH Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht ( § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß II. 1. durch die B2M Creative GmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme der bestellten Tickets.



4. Schlussbestimmung

Hiermit nehme ich die Teilnahmebedingung an. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar erweisen, bleiben die übrigen Vertragsbedingungen und die Wirksamkeit der Vereinbarung hiervon unberührt.